Es gibt immer wieder Situationen im Straßenverkehr, bei denen sich die Verkehrsteilnehmer untereinander verständigen müssen. Nicht immer reichen Blinker oder Hupe dafür aus. Dann sind vor allem Freundlichkeit und klare Signale gefragt, macht der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) deutlich. Und das auch in angespannten Situationen.
Ein Beispiel: Auf einer Wohnstraße kommen sich zwei Autos entgegen und halten gleichzeitig vor einer Fahrbahnverengung. Wer fährt nun als erstes? Keine Probleme gibt es, wenn einer der beiden Fahrer mit einem Handzeichen signalisiert, dass er dem anderen den Vortritt lässt. Schon ist die Sache geklärt und der Verkehr fließt wieder.
Verkehrsteilnehmer haben nur eingeschränkte Möglichkeiten, miteinander zu kommunizieren. Zum einen gibt es den Blinker, mit dem ein Spurwechsel oder ein Abbiegevorgang angezeigt werden kann. Doch oft werde dieses Signal nicht benutzt, weiß der DVR. Egal ob wegen der Hektik des Straßenverkehrs oder aus Bequemlichkeit nicht geblinkt wird – hieraus kann sich immer eine gefährliche Situation entwickeln. Denn der nachfolgende Verkehr muss sich darauf einstellen können, dass jemand die Spur wechselt, abbiegt oder auch am rechten Fahrbahnrand anhält. Dasselbe gilt auch für den Kreisverkehr: Jeder Verkehrsteilnehmer ist darauf angewiesen, dass rechtzeitig signalisiert wird, wann der Kreisverkehr wieder verlassen wird.
Hupe nur bei Gefährdung einsetzen
Weitere Verständigungsmittel am Fahrzeug sind Hupe sowie Lichthupe. Sie dürfen immer dann eingesetzt werden, wenn man sich gefährdet fühlt, erklärt der DVR. So darf gehupt werden, wenn beispielsweise ein Autofahrer aus einer Parkbucht losfahren will und dabei übersieht, dass man sich mit seinem Fahrzeug von hinten nähert. Wer die Hupe allerdingt benutzt, um jemanden zur begrüßen oder zu verabschieden, kann mit einem Bußgeld bestraft werden.
Der DVR rät dazu, im Straßenverkehr immer den Blickkontakt aufzunehmen – egal ob beim Fußgänger, Auto- oder Radfahrer. So wissen die anderen dann, dass sie gesehen werden.
Lächeln statt schimpfen
Immer wieder kommt es allerdings auch vor, dass eine beleidigende Gestik oder Mimik gebraucht wird. Als Beispiele nennt der DVR die herausgestreckte Zunge, das Tippen an die Stirn, den „Scheibenwischer“ oder den „Stinkefinger“. Nicht nur, dass solche Beleidigungen ebenso wie verbale Beschimpfungen strafbar sind – für den hochgehaltenen Mittelfinger werden zum Beispiel Geldstrafen von mehreren Tausend Euro verhängt. Zudem wirken solche Zeichen aggressiv und vergiften das Klima im Straßenverkehr, warnt der DVR. Er rät deshalb dazu, auch wenn jemand etwas falsch gemacht hat, zu lächeln. So ließe sich die Situation leicht wieder entspannen.
(jg)