Wie die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) mitteilt, dürfen die Kommunen ab dem 1. März 2007 ausgewiesene „Umweltzonen“ für Fahrzeuge mit zu hohem Schadstoffausstoß sperren. Fahren dürfen Fahrzeuge mit einer grünen, gelben oder roten „Feinstaubplakette“, die in anderen Meldungen auch als „Umweltplakette“ bezeichnet wird. Grün steht dabei für die Einhaltung der Abgasnorm Euro 4 oder einer noch strengeren Regelung, gelb für die Abgasnorm Euro 3 und rot für die Erfüllung der Abgasnorm Euro 2. Damit dürften nur ganz wenige Oldtimer unter den Fahrschulfahrzeugen aus den Umweltzonen ausgesperrt werden. Wie die GTÜ weiter schreibt, sind die Plaketten voraussichtlich ab Januar bei Kfz-Zulassungsstellen, bei Werkstätten mit Berechtigung zur Abgasuntersuchung und natürlich auch bei ihren eigenen Stützpunkten erhältlich. FAHRSCHULE wird in Kürze noch detailliert berichten. (dif, 09.11.06)
GTÜ gibt Infos zu den Umweltplaketten
Ab dem 1. März 2007 können die Kommunen bestimmte ältere Kraftfahrzeuge aus ihren „Umweltzonen“ aussperren.