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"Klare Rahmenbedingungen und Qualitätsanforderungen"

15.02.2022 13:00 Uhr | Lesezeit: 2 min
"Klare Rahmenbedingungen und Qualitätsanforderungen"
Am 11. Februar entschied der Bundesrat über die 15. ÄndVO zur FeV
© Foto: iStock/Getty Images/Michael Luhrenberg

Die Ländervertretung des Bundes hat entschieden und die 15. ÄndVO zur FeV durchgewinkt. Der Bundesrat ist dabei auch einem Änderungsantrag des Verkehrsausschusses gefolgt. So wurde die Entscheidung begründet.

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Damit wird in Zukunft – deutschlandweit einheitlich geregelt – mehr Online-Theorieunterricht in Deutschlands Fahrschulen möglich sein. Bislang war und ist das nur der Fall, wenn Präsenzunterricht in der Fahrschule nicht stattfinden kann. In Zukunft wird es auch gehen, wenn Präsenzunterricht nur eingeschränkt möglich ist.

Der Bundesrat hat darüber hinaus eine Entschließung gefasst: Er hält die geplante Regelung zum digitalen Fahrschulunterricht für unzureichend und „... ist der Auffassung, dass die Herangehensweise, theoretischen Online-Unterricht nur eingeschränkt zuzulassen, grundsätzlich nicht mehr zeitgemäß ist und die guten Erfahrungen der Fahrschulen mit der Erprobung des digitalen Präsenzunterrichts während der Pandemie rasch dauerhaft verankert werden sollten“, heißt es in der entsprechenden Pressemitteilung.

Die Länder setzen also künftig verstärkt auf Online-Unterricht in der theoretischen Fahrausbildung und bitten die Bundesregierung, „zeitnah unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Ergebnisse in einer von ihr einzuberufenden Expertenkommission und gemeinsam mit den Ländern Vorgaben für eine Neufassung des digitalen Fahrschulunterrichts zu entwickeln und einen neuen Verordnungsvorschlag vorzulegen. Dabei müssen die Chancen der Digitalisierung genutzt und bundesweit einheitliche Qualitätskriterien definiert werden.“ Denn die Digitalisierung des Lernens mache auch vor den Fahrschulen keinen Halt, lautet die Begründung. Es sollten mehr digitale Elemente des Führerscheinunterrichts ermöglicht werden. Dieses sei fachlich geboten. Es bedürfe dazu „klarer Rahmenbedingungen und Qualitätsanforderungen für den Einsatz digitalen Theorieunterrichts auch über pandemiebedingte Ausnahmeregelungen hinaus.“

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