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Verschrottungsprämie kann jetzt beantragt werden

28.01.2009 08:51 Uhr
Verschrottungsprämie kann jetzt beantragt werden
Die ordnungsgemäße Entsorgung des alten Pkw muss nachgewiesen werden
© Foto: ddp/Philipp Guelland

Das zuständige Bundesamt hält jetzt das Formular bereit, mit dem man die Fördermaßnahme für die notleidende Autoindustrie beantragen muss.

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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am 27. Januar 2009 den Antrag ins Internet gestellt, mit dem die „Umweltprämie“ in Höhe von 2.500 Euro beantragt werden kann. Sie wird natürlichen Personen gewährt, die einen mindestens neun Jahre alten Pkw mindestens ein Jahr lang auf sich zugelassen hatten, es verschrotten und einen neuen Pkw kaufen, der mindestens die Abgasnorm Euro 4 erfüllt. Die Prämie wird auch bei Neufahrzeugen gewährt, die maximal ein Jahr lang auf einen Händler oder Fahrzeughersteller zugelassen waren. Fahrzeuge von Werksangehörigen, Autovermietern oder Leasinggesellschaften können laut BAFA ebenfalls bezuschusst werden. Neben dem Antrag kann man auf der Internetseite auch einen Flyer herunterladen, der über die im Volksmund „Verschrottungsprämie“ genannte Fördermaßnahme informiert. Wer es ganz genau wissen möchte, kann schließlich die Förderrichtlinie herunterladen. Das Bundeskabinett hatte am 27. Januar 2009 das zweite Konjunkturpaket beschlossen, zu dem auch die „Umweltprämie“ gehört. Für sie steht ein Volumen von 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Sobald die ausgeschöpft sind, gehen weitere Antragsteller leer aus. Über die Anträge wird in der Reihenfolge ihres Eingangs entschieden. Inzwischen hat das Bundesamt eine neue Hotline eingerichtet, nachdem die ursprüngliche wegen der großen Nachfrage überlastet war. Die drei Dokumente des BAFA können in der rechts unten stehenden Download-Box heruntergeladen werden (Foto: Philipp Guelland/ddp). (dif, 28.01.09) Tel. 0 30 / 3 46 46 54 70 mailto:umweltpraemie@bafa.bund.de
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