Wurde ein Fahrzeugführer in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen Verstößen im Straßenverkehr zu einem Bußgeld verurteilt und wurde dabei von der Auferlegung eines Fahrverbotes jeweils abgesehen, so ist bei einem weiteren Verkehrsverstoß eine eingehende richterliche Prüfung notwendig, wenn im Wiederholungsfall erneut ein Fahrverbot nicht zur Anwendung kommen soll. Dabei reicht es nicht aus, wenn der Richter nur die berufliche Situation des Betroffenen würdigt. Vielmehr muss der Richter diese berufliche Situation und die Folgen eines Fahrverbotes einer kritischen Prüfung unterziehen. Liegen also schon einschlägige Vorwarnungen vor, hat der Richter das Fahrverbot als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme anzuwenden. (jlp, 03.05.07) Oberlandesgericht Hamm Aktenzeichen 2 Ss OWi 656/06
Fahrverbot: Denkzettel für Wiederholungstäter
Auch wer seinen Führerschein beruflich braucht, darf nicht endlos auf das Verständnis der Richter hoffen.