Wenn der Fahrzeugschein dauerhaft im Handschuhfach aufbewahrt wird, ist das nicht unbedingt grobe Fahrlässigkeit. Das heißt, der Versicherer ist damit nicht automatisch von der Leistung frei. (tra, 10.11.10) Oberlandesgericht Oldenburg Akteneichen 5 U 153/09
Fahrzeugschein im Auto nicht grob fahrlässig
Ein im Handschuhfach aufbewahrter Fahrzeugschein befreit die Versicherung nicht automatisch von ihrer Leistungspflicht.