-- Anzeige --

Keine Nutzungsausfallentschädigung für gestohlene Pkw

26.05.2006 13:11 Uhr

Bei einem gestohlenen Pkw steht dem Geschädigten kein Schadenersatz für den Nutzungsausfall zu.

-- Anzeige --

Wird einem Pkw-Kaskoversicherungsnehmer sein Kraftfahrzeug gestohlen, so ist die Versicherungsgesellschaft zum Schadenersatz, das heißt zum Fahrzeugersatz verpflichtet. Dieser Schadenersatz umfasst den reinen Fahrzeugwert, nicht aber einen so genannten Nutzungsausfall. Die Fahrzeugversicherung muss also keinen Schadenersatz dafür leisten, dass der Versicherungsnehmer vom Zeitpunkt des Diebstahls bis zur Entschädigung das Auto nicht nutzen konnte. (jlp, 26.05.06) Oberlandesgericht Düsseldorf Aktenzeichen 4 W 45/05

-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --
KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --
WEITERLESEN



NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.