-- Anzeige --

Selbst schuld bei Diebstahl von mobilen Navis

09.11.2007 10:45 Uhr

Wird ein mobiles Navi über Nacht gut sichtbar im Auto gelassen, muss die Versicherung bei einem Diebstahl nicht zahlen.

-- Anzeige --
Wird ein mobiles Navigationsgerät, das auch aktuell noch einen Wert von mehreren hundert Euro hat, über Nacht gut sichtbar im Pkw gelassen und ist dieser frei zugänglich abgestellt, so ist darin eine Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt in besonders schwerem Maße zu sehen. Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass es die Diebstahlgefahr erheblich erhöht, wenn Wertgegenstände gut sichtbar in einem Pkw belassen werden. Deshalb besteht kein Anspruch gegen die Kaskoversicherung auf Schadenersatz. (jlp, 9.11.07) Amtsgericht Hannover Aktenzeichen 510 C 14515/05
-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.