Wird ein mobiles Navigationsgerät, das auch aktuell noch einen Wert von mehreren hundert Euro hat, über Nacht gut sichtbar im Pkw gelassen und ist dieser frei zugänglich abgestellt, so ist darin eine Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt in besonders schwerem Maße zu sehen. Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass es die Diebstahlgefahr erheblich erhöht, wenn Wertgegenstände gut sichtbar in einem Pkw belassen werden. Deshalb besteht kein Anspruch gegen die Kaskoversicherung auf Schadenersatz. (jlp, 9.11.07) Amtsgericht Hannover Aktenzeichen 510 C 14515/05
Selbst schuld bei Diebstahl von mobilen Navis
Wird ein mobiles Navi über Nacht gut sichtbar im Auto gelassen, muss die Versicherung bei einem Diebstahl nicht zahlen.