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Sichtfahrgebot nicht beachtet

27.08.2021 10:08 Uhr | Lesezeit: 2 min
Sichtfahrgebot nicht beachtet
Das Fahren auf Sichtweite gilt auch für Radfahrer
© Foto: Lukas Bast/stock.adobe.com

Wenn ein Radfahrer über ein gut erkennbares Erdkabel fährt und dabei zu Fall kommt, trägt er eine Mitschuld. So urteilte das Oberlandesgericht Hamm.

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Das war passiert: Eine Radfahrerin befuhr einen Radweg und stürzte über ein vier Zentimeter dickes Erdkabel, das quer zum Weg lag. Ein Bagger war gerade dabei, das Kabel aus dem Boden zu ziehen. Das Kabel verlief zunächst einige Meter am Rand des Radwegs und dann quer darüber. Bei dem Sturz erlitt die Radlerin diverse Verletzungen, darunter einen Speichenbruch nahe des linken Handgelenks und diverse Prellungen, die zum Teil langwierige Behandlungen nach sich zogen. Die Frau klagte auf die Zahlung von Schmerzensgeld.

Gericht sieht Mitverschulden der Radfahrerin

Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte in zweiter Instanz die Entscheidung des Essener Landgerichts: Der Radlerin wurden 3.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Eine höhere Summe kam nach Ansicht der Richter nicht infrage, da die Frau den Unfall zu 50 Prozent selbst verschuldet habe. Der Bauträger müsse zwar haften, da seine Mitarbeiter weder sichergestellt haben, dass das Kabel seitlich des Weges verläuft, noch herannahende Radfahrer gewarnt haben. Dennoch könne sich auch die Radfahrerin nicht gänzlich der Verantwortung entziehen. Sie habe gegen das Sichtfahrgebot aus Paragraf 3 Absatz 1 Satz 4 StVO verstoßen. Ihr sei anzulasten, dass sie mit unveränderter Geschwindigkeit weiterfuhr, obwohl das Kabel auch aus der Distanz gut erkennbar war.

Oberlandesgericht Hamm

Aktenzeichen 7 U 89/20

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