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Tankstelle haftet für Falschbetankung

23.05.2011 14:33 Uhr
Tankstelle Zapfsäule Tanken Sprit
Tanken mit dem falschen Kraftstoff kann einen Motorschaden zur Folge haben
© Foto: Martin Oeser/dapd

Die Tankstelle haftet auch dann für die Falschbetankung, wenn das Fahrzeug nach Feststellung der Unregelmäßigkeiten nicht sofort abstellt wird.


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Betankt ein Mitarbeiter einer Tankstelle das Fahrzeug eines Kunden mit dem falschem Kraftstoff, so haftet der Tankstellenbetreiber dem Kunden voll für einen dadurch entstandenen Motorschaden. Der Kunde muss sich auch dann kein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn er das Fahrzeug nach Feststellung der Unregelmäßigkeiten nicht sofort abstellt, sondern davon ausgeht, dass sich diese Unregelmäßigkeiten beim weiteren Laufen des Motors wieder legen werden. (tra) Oberlandesgericht Hamm Aktenzeichen I-19 U 85/10

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