Betankt ein Mitarbeiter einer Tankstelle das Fahrzeug eines Kunden mit dem falschem Kraftstoff, so haftet der Tankstellenbetreiber dem Kunden voll für einen dadurch entstandenen Motorschaden. Der Kunde muss sich auch dann kein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn er das Fahrzeug nach Feststellung der Unregelmäßigkeiten nicht sofort abstellt, sondern davon ausgeht, dass sich diese Unregelmäßigkeiten beim weiteren Laufen des Motors wieder legen werden. (tra) Oberlandesgericht Hamm Aktenzeichen I-19 U 85/10
Tankstelle haftet für Falschbetankung

Die Tankstelle haftet auch dann für die Falschbetankung, wenn das Fahrzeug nach Feststellung der Unregelmäßigkeiten nicht sofort abstellt wird.