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War doch „nur“ die Leitplanke?

28.06.2021 09:43 Uhr | Lesezeit: 1 min
Autobahn
Ist das Anhalten am Standstreifen zu gefährlich, muss die nächste Haltemöglichkeit angesteuert werden 
© Foto: Christian-P. Worring_Fotolia

Ist ein Autofahrer gegen eine Leitplanke gefahren, hat diese beschädigt und ist weitergefahren, ohne die Polizei zu rufen und zu warten? Dann wird dieses Verhalten als Unfallflucht gewertet.

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Der Unfallfahrer verliert dadurch seinen Kaskoschutz, wenn er einen hat, und muss für den Schaden selbst aufkommen. Falls die Leitplanke einer Autobahn beschädigt wurde, muss spätestens an der nächstgelegenen Haltemöglichkeit angehalten und die Polizei benachrichtigt werden, wenn das auf dem Standstreifen nicht gefahrlos zu machen ist.

Oberlandesgericht Koblenz

Aktenzeichen 12 U 235/20

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