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Bundesrat: „Vorerst keine Reparatur der StVO-Novelle“

18.09.2020 14:29 Uhr | Lesezeit: 2 min
Bundesrat: „Vorerst keine Reparatur der StVO-Novelle“
Der Bundesrat beriet, wie es mit der StVO-Novelle weitergehen soll
© Foto: Martin Schutt/dpa/picture-alliance

Der Bundesrat hat über eine „Reparatur“ der StVO-Novelle vom 20. April 2020 diskutiert, die derzeit wegen eines Formfehlers teilweise außer Vollzug gesetzt ist. Zu Fortschritten kam es dabei nicht.

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„Zur Heilung des Formfehlers oder Änderungen an der Straßenverkehrsordnung wird es jedoch vorerst nicht kommen: Entsprechende Vorschläge aus den Fachausschüssen fanden jeweils nicht die erforderliche absolute Mehrheit im Plenum“, teilt der Bundesrat auf seiner Website mit.

Verkehrs- und Innenausschuss hätten übereinstimmend empfohlen, die StVO-Novelle inklusive der ergänzten Eingangsformel noch einmal neu zu erlassen – und dabei die ursprünglich beschlossenen, derzeit aber nicht angewandten Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts zu modifizieren, heißt es weiter.

„Fahrverbote sollten künftig nur bei Geschwindigkeitsverstößen an Gefahrstellen wie Autobahnbaustellen oder Schulen und Kindergärten sowie im Wiederholungsfall verhängt werden. Rasern sollten dafür aber höhere Bußgelder drohen. Dieser Vorschlag erhielt keine Mehrheit im Plenum.“

Der Umweltausschuss hatte nach Angaben des Bundesrats dafür plädiert, ausschließlich den Formfehler im Einleitungsteil der StVO-Novelle zu heilen, den Inhalt der damaligen Verordnung aber unverändert noch einmal neu zu erlassen. Auch diese Empfehlung fand in der Plenarsitzung nicht die erforderliche absolute Mehrheit.

Wie es mit der verpatzten StVO weitergeht, ist noch nicht klar. Die nächste Plenarsitzung findet am 9. Oktober statt.

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