-- Anzeige --

Hohe Strafe für Z in Heckscheibe

31.10.2022 12:30 Uhr | Lesezeit: 3 min
adobestock-501931561.jpeg
Das Z ist nicht nur auf dem militärischen Gerät der russischen Streitkräfte, sondern gilt auch als Solidaritätsbekundung mit Russland
© Foto: scaliger/stock.adobe.com

Ein DIN-A4-Blatt in der Heckscheibe brachte einem 62-Jährigen aus Schenefeld (Kreis Pinneberg) eine hohe Geldstrafe ein.

-- Anzeige --

Im Fall, über den zahlreiche Medien berichteten, musste sich ein 62-jähriger Autofahrer vor dem Amtsgericht für ein DIN-A4-Blatt mit einem blauen Z darauf verantworten. Er fuhr am 29. März 2022 (also gut einen Monat nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine) mit dem Zettel am Auto die Hamburger Grindelallee entlang. Das Z ist im aktuellen Krieg in Osteuropa das Symbol des russischen Militärs und steht für die Parole „Za Pobedu“ was auf Deutsch „Auf den Sieg“ bedeutet. Im ersten Schritt erhielt der Autofahrer hierfür einen Strafbefehl über 60 Tagessätze zu je 30 Euro. Gegen diesen legte er Einspruch ein, der Fall landete vor Gericht.

Die Hamburger Justiz deutete auch das Z in der Heckscheibe des Pkw als klares Zeichen: „Darin liegt nach Auffassung des Gerichts über eine Solidarisierung mit Russland hinaus ein Gutheißen des Ukrainekriegs, bei dem es sich um einen Angriffskrieg im Sinne des Völkerstrafgesetzbuches handelt“, erklärte der Sprecher des Amtsgerichts. Daher wurde der 62-jährige Mann wegen Billigung von Straftaten schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts handle es sich hierbei auch um eine öffentliche Billigung von Straftaten, die geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören.

Bei der Verhandlung betonte der 62-Jährige, dass das Z auf dem DIN-A4-Blatt lediglich ein Buchstabe sei, nämlich der letzte des lateinischen Alphabets. Alles andere sei „eine sehr, sehr steile These“. Und wenn man diesen Buchstaben mit einem Krieg in Verbindung bringen möchte, könne man vorher auch andere Assoziationen zu einer früheren Hamburger Kneipe oder einem französisch-algerischen Spielfilm in Betracht ziehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen 240 Cs 121/22

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.