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Wer Rot sieht, kann das nicht von der Steuer absetzen

02.10.2008 13:45 Uhr
Rote Ampeln

Wer es eilig hat und deshalb eine rote Ampel gewaltsam außer Betrieb setzt, kann den zu leistenden Schadensersatz nicht von der Steuer absetzen.

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Rote Ampeln können einem das Leben ganz schön verleiden. Besonders wenn man eilig zu einem Kunden muss und die Ampel gar nicht mehr auf grün umzuschalten scheint. Einem Rheinland-Pfälzer Autofahrer wurde die ganze Ampel-Warterei zu bunt - er schnitt deshalb kurzerhand das Stromkabel der Ampel durch und setzte seine Fahrt verkehrsregelrecht fort. Dies berichtet die Online-Ausgabe der Zeitschrift "Stern". 4.960 Euro Schadensersatz sollte er dafür berappen - was er auch brav tat. Anschließend wollte er diesen Betrag als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen. Schließlich habe er die Ampel nur außer Betrieb gesetzt, um rechtzeitig beim Kunden zu sein. Die Finanzbeamten lehnten nach Prüfung der Richtlinien ab und bekamen vor dem Finanzgericht recht. Wer gewaltsam Ampeln außer Betrieb setzt, muss für den Schaden komplett selbst aufkommen. (bub, 2.10.08) Foto: Pixeline / Pixelio

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