-- Anzeige --

Blitzer-Apps auch für Beifahrer verboten

22.02.2023 12:00 Uhr | Lesezeit: 1 min
Blitzer-Apps auch für Beifahrer verboten
Eine Geldbuße ist auch rechtens, wenn ein anderer Fahrzeuginsasse eine Blitzer-App nutzt
© Foto: goldencow_images/stock.adobe.com

Eine Blitzer-App ist laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (OLG) auch dann verboten, wenn der Beifahrer die App auf dem Handy laufen hat.

-- Anzeige --

Wie unter anderem das Anwaltsregister auf seiner Webseite berichtet, wies das OLG damit die Klage eines 64-jährigen Autofahrers aus dem Rhein-Neckar-Kreis ab. Dieser war Ende 2022 in Heidelberg von der Polizei angehalten worden, da er deutlich zu schnell unterwegs war. Während der Polizeikontrolle habe er das Handy seiner Beifahrerin bewusst zur Seite geschoben. Die Beamten entdeckten die App trotzdem und das Amtsgericht verhängte eine Geldbuße in Höhe von 100 Euro gegen den 64-Jährigen. Dieser wollte aber nicht zahlen.

Das OLG entschied: Die Strafe sei rechtens. Die Straßenverkehrsordnung verbiete nicht nur dem Fahrer die Nutzung einer App mit Blitzer-Warnungen, es sei auch verboten, eine solche App auf dem Handy eines weiteren Fahrzeuginsassen laufen zu lassen.

Oberlandesgericht Karlsruhe
Aktenzeichen 2 ORbs 35 Ss 9/23

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.