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Frisierter Roller darf vernichtet werden

11.08.2008 08:47 Uhr

Wenn die Polizei ein frisiertes Kraftrad aus dem Verkehr zieht, darf das Krad vernichtet werden.

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Das Frisieren eines Motorrollers bringt nicht nur Bußgelder und Punkte, auch die Vernichtung eines rechtswidrig getunten Kraftrads ist rechtmäßig. Im verhandelten Fall, den der ADAC veröffentlicht hat, hatte der Eigentümer des motorisierten Zweirads einen unzulässigen Auspuffkrümmer eingebaut und den Luftfilter technisch so verändert, dass die für Motorroller zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h problemlos überschritten werden konnte. Bei einer Kontrolle stellten Polizeibeamte den Roller sicher. Im Anschluss an das Bußgeldverfahren ordnete das Land Rheinland-Pfalz zusätzlich die Vernichtung des Motorrollers an. Nach Auffassung des Gerichts sei dies zur Verhinderung weiterer Straftaten dringend erforderlich gewesen. (bub, 11.8.08) Verwaltungsgericht Mainz Aktenzeichen 1 K 825/07.MZ

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