Ein Lkw-Fahrer fuhr mit seinem Lkw auf einer Kreisstraße. In einer leichten Linkskurve kam er ohne äußeren Anlass nach rechts von der Fahrbahn ab. Beim Gegenlenken verlor er die Kontrolle über den Lkw und schleuderte auf die linke Fahrbahnseite. Dort kam es zu einem Zusammenstoß mit einem auf der rechten Fahrbahn entgegenkommenden Pkw. Der durch den Zusammenprall verletzte Autofahrer verstarb noch an der Unfallstelle. Die Blutalkoholkonzentration des Lkw-Lenkers betrug zum Unfallzeitpunkt 1,65 Promille. Das Landgericht Ellwangen verurteilte ihn wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten ohne Bewährung. Das Oberlandesgericht bestätigte dieses Urteil und führte aus, dass der Verurteile zwar völlig unbescholten sei, er seine berufliche Existenz verliere und im Strafvollzug längere Zeit nichts mehr zum Lebensunterhalt seiner eigenen Familie betragen könne. Dem gegenüber stünde jedoch die Alkoholisierung bei der Fahrt mit einem Lkw und die schlimmen verschuldeten Folgen, denn der Autofahrer hinterlässt eine Ehefrau mit drei Kindern im Alter von 11, 8 und 5 Jahren. (jlp, 9.10.06) Oberlandesgericht Stuttgart Aktenzeichen 1 Ss 236/06
Gefängnisstrafe für Lkw-Fahrer
Wer alkoholisiert einen Unfall verursacht, darf vor Gericht nicht auf Milde hoffen.