Wenn Voreintragungen im Verkehrszentralregister geführt werden, kann dies dazu führen, dass bei einem weiteren Verkehrsvergehen die Strafe höher ausfällt. Allerdings dürfen die Eintragungen nur dann verwertet werden, wenn sie noch nicht getilgt sind. Auch tilgungsreife Punkte, die innerhalb der so genannten Überliegefrist noch gespeichert sind, dürfen nicht verwertet werden. (tra, 17.08.05) Oberlandesgericht Hamm Aktenzeichen 3 Ss 228/05
Härtere Strafe wegen Punkten in Flensburg
Wer schon Punkte in Flensburg hat, muss damit rechnen, deswegen bei einem Verkehrsvergehen härter bestraft zu werden.