Wer zwischen 14 und 17 Punkten im Verkehrszentralregister hat, wird von der Straßenverkehrsbehörte aufgefordert, ein Aufbauseminar durchzuführen. Wird gegen eine derartige Anordnung Widerspruch eingelegt und verringert sich in der Zeit des Widerspruchverfahrens der Punktestand unter diese Grenze, ist die Anordnung der Straßenverkehrsbehörde nicht mehr zulässig. (tra, 6.6.07) Oberlandesgericht Bremen Aktenzeichen 1 B 167/06