Teures Internet: Weil eine E-Mail an seinen Anwalt nicht ankam, ist jetzt ein Mann um einen Mercedes Benz E 270 nebst 2.813,90 Euro und Zinsen ärmer. Im verhandelten Fall, auf den die Deutsche Anwaltshotline hinweist, wies das Oberlandesgericht Nürnberg die Wiederaufnahme eines Gerichtsverfahrens zurück, in dem der Betroffene zur Herausgabe des Autos und des Geldes verurteilt worden war. Fataler Grund: Wegen der verschwundenen E-Mail war die Berufungsfrist versäumt worden. Zwar behauptete der Mann vor Gericht in einer eidesstattlichen Erklärung, er habe seinem Prozessbevollmächtigten rechtzeitig den Auftrag erteilt, Berufung einzulegen. Eine Kopie dieser E-Mail habe er sogar an eine weitere Adresse gesandt, wo sie auch angekommen wäre. Doch die zuständige Rechtsanwaltsfachangestellte versicherte ihrerseits an Eides Statt, dass die E-Mail nie in der Kanzlei aufgetaucht sei. Damit stand Aussage gegen Aussage, und die Richter wussten nach eigenem Bekunden nicht, welcher der beiden eidesstattlichen Versicherungen sie den Vorzug geben sollten. Sie hielten allerdings die Möglichkeit, dass beim Schreiben und Versenden der umstrittenen E-Mail ein Fehler unterlaufen ist, für "nicht so ungewöhnlich", dass sie ganz außer Betracht bleiben könne. "Für die Wiedereinsetzung eines Verfahrens genügt es aber nicht, dass ein entlastender Sachverhalt ebenso wahrscheinlich wie ein belastender ist", sagt Rechtsanwalt Cem Ilhan von der Deutschen Anwaltshotline und rät: "Lassen Sie sich eine juristisch wichtige E-Mail immer vom Empfänger bestätigen - nötigenfalls per mehrfacher Nachfrage." (bub, 23.06.06) Oberlandesgericht Nürnberg Aktenzeichen 5 U 456/06
Wichtige E-Mails unbedingt vom Empfänger bestätigen lassen
Wenn der Empfänger einer E-Mail behauptet, er habe die Mail nicht erhalten, ist der Absender immer der Dumme - auch vor Gericht.